← Zur ÜbersichtEN

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

KI-Anonymisierer Server und KI-Anonymisierer Windows-Client
Lizenzgeber: Robert Meyer, c/o Online-Impressum.de #4759, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin, Deutschland, E-Mail: rm@kostenmanager.net (nachfolgend „Lizenzgeber“)
Stand: September 2026 · Fassung 1.3

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese EULA regelt die Nutzung des als Container-Abbild bereitgestellten Programms „KI-Anonymisierer Server“ einschließlich der mitgelieferten Erkennungsregeln, der Weboberfläche und der Dokumentation sowie des „KI-Anonymisierer Windows-Client“ einschließlich zugehöriger Updates (gemeinsam „Software“) durch den Erwerber bzw. Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“).

1.2 Mit dem Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software erkennt der Lizenznehmer diese Bedingungen an.

1.3 Für die Einzelplatz-Apps für macOS, iOS und Windows sowie für die Chrome-Erweiterung gelten deren eigene Bedingungen.

2. Kostenfreie Nutzung (Einzelplatz)

Die Nutzung ist kostenfrei, wenn der Server auf demselben Gerät läuft, auf dem auch die zugreifende Anwendung von einer einzelnen natürlichen Person verwendet wird. Das gilt für private wie für berufliche Nutzung. In dieser Betriebsart ist der Server ausschließlich über die Loopback-Adresse (127.0.0.1) erreichbar.

3. Lizenzpflichtige Nutzung (Mehrbenutzer)

3.1 Eine kostenpflichtige Lizenz ist erforderlich, sobald der Server über ein Netzwerk von mehr als einem Gerät genutzt wird, der Windows-Client in der Mehrbenutzerfassung eingesetzt wird oder der Server für mehrere natürliche Personen bereitgestellt wird.

3.2 Die Lizenz wird als signierter Lizenzschlüssel ausgeliefert und gilt für die darin genannte Zahl an Arbeitsplätzen und den darin genannten Zeitraum. Rechnung und Lizenzschlüssel dienen als Lizenznachweis und sind für die Dauer der Nutzung aufzubewahren.

4. Zählweise der Arbeitsplätze

4.1 Ein Arbeitsplatz ist eine natürliche Person, die über einen Client auf den Server zugreift. Clients sind insbesondere der Windows-Client, die Chrome-Erweiterung mit Serveranbindung und eigene Anwendungen, die die API nutzen. Maßgeblich ist die Zahl der Personen, nicht die Zahl der Installationen oder Geräte.

4.2 Die Zuordnung von Personen darf wechseln (z. B. bei Personalwechsel), solange die lizenzierte Gesamtzahl nicht überschritten wird.

4.3 Automatisierte Anbindungen ohne feste Personenzuordnung (z. B. Stapelverarbeitung oder Fachverfahren) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Lizenzarten und Laufzeit

5.1 Befristete Lizenz: Sie gilt für den im Lizenzschlüssel genannten Zeitraum und verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung erfolgt durch Erwerb eines neuen Schlüssels.

5.2 Unbefristete Lizenz: Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt. Updates werden für zwölf Monate ab Ausstellung des Lizenzschlüssels bereitgestellt; danach können weitere Updates gesondert erworben werden. Die zuletzt bereitgestellte Version darf unbefristet weiter genutzt werden.

5.3 Nach Ablauf einer befristeten Lizenz endet das Recht zum Mehrbenutzerbetrieb. Die kostenfreie Einzelplatznutzung nach Ziffer 2 bleibt unberührt.

5.4 Test: Auf Anfrage wird ein kostenloser Testzugang mit einer Laufzeit von 30 Tagen bereitgestellt, als Testschlüssel für den eigenen Server oder als Zugang zu einem vom Lizenzgeber betriebenen Testserver. Er dient ausschließlich der Erprobung und endet automatisch. Für den Zugang zum Testserver besteht kein Auftragsverarbeitungsvertrag; echte personenbezogene Daten dürfen dort nicht verarbeitet werden. Ein Anspruch auf wiederholte Testzugänge besteht nicht.

6. Umfang der Rechte

6.1 Der Lizenznehmer darf die Software im vereinbarten Umfang installieren, betreiben und für eigene Zwecke nutzen, einschließlich der Verarbeitung eigener Geschäftsdaten und der Anbindung eigener Anwendungen über die API innerhalb seiner Organisation.

6.2 Der Betrieb durch einen Dienstleister im Auftrag des Lizenznehmers (z. B. IT-Dienstleister oder Rechenzentrum) ist zulässig, sofern die Software ausschließlich für den Lizenznehmer genutzt wird.

7. Nicht gestattet

Ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers in Textform ist nicht gestattet:

8. Updates

Der Lizenzgeber stellt während der Laufzeit nach Ziffer 5 Updates und Fehlerbehebungen nach eigenem Ermessen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen besteht nicht. Wesentlich erweiterte Versionen können als eigenständige Produkte angeboten werden.

9. Bestandteile Dritter

Das Abbild enthält Software Dritter unter deren jeweiligen Lizenzen, darunter das Sprachmodell urchade/gliner_multi_pii-v1 (Apache 2.0) und dessen Basismodell microsoft/mdeberta-v3-base (MIT). Eine vollständige Aufstellung liegt dem Abbild als THIRD_PARTY_LICENSES.txt bei. Für diese Bestandteile gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig.

10. Datenverarbeitung

10.1 Die Software verarbeitet Texte ausschließlich auf der Hardware, auf der sie betrieben wird. Es findet keine Übertragung an den Lizenzgeber oder an Dritte statt. Texte werden nicht gespeichert; protokolliert werden ausschließlich Kennzahlen ohne Inhalt. Der Lizenzschlüssel wird lokal geprüft, eine Onlineaktivierung findet nicht statt.

10.2 Beim ersten Start der Modellvariante wird das Sprachmodell aus einer öffentlichen Quelle geladen. Dabei werden keine Nutzerdaten übertragen.

10.3 Der Betrieb erfolgt in eigener Verantwortung des Lizenznehmers. Beim Betrieb im Netzwerk werden Texte vom Client an den Server übertragen; der Lizenznehmer bleibt für die datenschutzkonforme Einrichtung verantwortlich, insbesondere für eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) und die Zugriffsschlüssel. Der Lizenzgeber erhält keinen Zugriff auf verarbeitete Inhalte. Unterstützung mit Zugriff auf die Systeme des Lizenznehmers erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

11. Keine Zusicherung vollständiger Erkennung

11.1 Die Erkennung arbeitet regelbasiert und optional modellgestützt. Sie kann im Einzelfall unvollständig oder fehlerhaft sein. Die Software ist ein Hilfsmittel und ersetzt weder die Sorgfaltspflicht des Lizenznehmers noch eine rechtliche oder datenschutzrechtliche Bewertung.

11.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, anonymisierte Ergebnisse vor jeder Weitergabe, Veröffentlichung oder Übermittlung an Dritte, einschließlich KI-Diensten, zu prüfen.

12. Gewährleistung

12.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

12.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung. Der Lizenzgeber leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Fehlerbeseitigung (z. B. Update) oder Ersatzlieferung. Unwesentliche Abweichungen von der Produktbeschreibung begründen keine Mängelansprüche.

12.3 Eine Garantie im Rechtssinne wird nicht übernommen, insbesondere nicht für die vollständige Erkennung aller personenbezogenen Daten (Ziffer 11).

13. Haftung

13.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

13.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist die Haftung nach Ziffer 13.2 der Höhe nach begrenzt auf die Lizenzvergütung, die der Lizenznehmer für die betroffene Lizenz gezahlt hat. Bei befristeten Lizenzen ist das die Vergütung für die zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis, bei unbefristeten Lizenzen die einmalige Lizenzvergütung.

13.4 Bei der kostenfreien Nutzung nach Ziffer 2 und beim Test nach Ziffer 5.4 haftet der Lizenzgeber nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel. Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

13.5 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die entstehen, weil Ergebnisse ohne die nach Ziffer 11.2 geschuldete Prüfung weitergegeben wurden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

14. Beendigung

Der Lizenzgeber kann die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei erheblichem oder fortgesetztem Verstoß gegen Ziffer 7, wenn der Verstoß trotz Abmahnung nicht in angemessener Frist abgestellt wird. Der Lizenznehmer hat dann den lizenzpflichtigen Betrieb einzustellen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.

15.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.